Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite des Studierendenwerks Karlsruhe sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:2.1 Unverhältnismäßige Belastung- Unsere Webseite ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.
- Eine Anpassung der Schriftgröße ist derzeit nur über den Browser möglich.
- Es sind nicht bei allen Bildern und Grafiken alternative Texte hinterlegt.
- Nicht alle Dokumente bzw. PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Eingebundene Videos stehen derzeit ohne Untertitel oder textliche Alternativen zur Verfügung.
- Formulare werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt.
- Unterscheidbarkeit von Inhalten und Hintergrund ist nicht komplett gegeben.
- Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind nicht in Textform ergänzt.
- Slider lassen sich nicht individuell anhalten.
- Formulare werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.01.2022 erstellt und ist in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung entstanden.4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Studierendenwerk Karlsruhe aufgefallen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Bitte benutze dafür die Mailadresse kommunikation@sw-ka.de.5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website und mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 LBGG beschriebenen Anforderungen genügen, kannst du dich an das Studierendenwerk Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten findest du unter Ziffer 5 dieser Erklärung. Falls das Studierendenwerk Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf deine Anfrage antwortet, kannst du dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale*n Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du wie folgt erreichen:Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
0711 279-3360Die Kontaktdaten der*des für dich zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem du deinen dauerhaften Wohnsitz hast.Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.