Wie lange dauert es, bis mein eingereichter Haftpflichtschaden reguliert wird?
In der Regel wird dein Antrag zeitnah bearbeitet und an den Versicherer zur Regulierung versandt. Dieser bearbeitet den Schaden im Normalfall binnen einer Woche.
Bin ich im Ausland haftpflicht- und unfallversichert?
Du bist im Ausland im direkten Zusammenhang mit dem Studium haftpflichtversichert. Ausgeschlossen sind Schadensfälle in den USA und Kanada. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle welche sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule ereignen. Für alle anderen Unfälle hat das Studierendenwerk Karlsruhe für alle eingeschriebenen Studierenden eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen.
Bin ich während eines Praktikums im Ausland haftpflichtversichert?
Ja – außer in den USA und Kanada.
Deckt die Haftpflichtversicherung auch private Schäden ab?
Nein, es handelt sich nicht um eine Privathaftpflichtversicherung.
Was ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?
Nur Personenschäden.
Was bedeutet das Subsidiaritätsprinzip?
Sollte deine private Haftpflichtversicherung (ggfls. bist du auch noch über deine Eltern versichert) den Schaden nicht bezahlen, kannst du diesen (ab 25 € Sachschaden) bei uns zur Weiterleitung und Prüfung durch den Versicherer einreichen.
Was deckt die gesetzliche Unfallkasse ab?
Die gesetzliche Unfallkasse (kurz UKBW) deckt nur den kassenärztlichen Anteil ab. Das heißt im Klartext, sie übernimmt Kosten, die deine gesetzliche Krankenkasse auch zahlen würde. Es handelt sich nicht um Privatbehandlungen!
Was geschieht, wenn ich mich nach einem Unfall privat behandeln lasse?
Solltest du privat krankenversichert sein, so gib das vor der Behandlung dem Personal an der Anmeldung oder dem behandelnden Arzt bekannt.
Das Krankenhauspersonal oder der Arzt muss dann zwei Rechnungen ausstellen: Einmal für den kassenärztlichen Anteil an die gesetzliche Unfallkasse (kurz UKBW) und einmal an deine Privatkasse, welche den Differenzbetrag (Gesamtbehandlungskosten abzgl. kassenärztlichen Anteil) übernehmen muss.