Freizeitunfallversicherung

Versichert sind immatrikulierte Studierende, auch während Auslandspraktika und im Rahmen des ERASMUS-Programms, ebenso gem. § 61 Landeshochschulgesetz beurlaubte Studierende. Der Versicherungsumfang erstreckt sich ausschließlich auf Unfälle außerhalb der Hochschule und außerhalb des direkten Weges zu und von der Hochschule, d.h. auf solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des SGB VII gelten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Unfälle, die in der Freizeit, einschließlich Unfälle, die bei Freizeit, auch im Ausland, passieren. Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung maßgebend. Die Freizeitunfallversicherung tritt grundsätzlich bei unfallbedingten, dauerhaften Personenschäden in Kraft.

Versicherungssummen
  • Invaliditätsleistung mit Progression 225 %: 50.000,-- €
  • Todesfallleistung: 10.000,-- €
  • Bergungskosten: 5.000,-- €
  • Heilkosten: 500,-- €
  • Kosten für kosmetische Operationen: 5.000,-- €