Finanzierungsmöglichkeiten

BAFÖG FÜR GEFLÜCHTETE
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die staatliche Studienfinanzierung, sofern die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen:
Die Förderfähigkeit von Flüchtlingen hängt u. a. vom Aufenthaltsstatus (§ 8 BAföG – Staatsangehörigkeit 118) ab.