Das Studierendenwerk Karlsruhe hält zusammen mit anderen Partnerinstitutionen einen Solidaritätsfonds bereit!
Darin steht jährlich ein Betrag von 10.000 EUR zur Verfügung, um vorübergehend in Not geratene Studierende zu unterstützen. Die Beihilfe können Studierende erhalten, die an einer Karlsruher oder Pforzheimer Hochschule immatrikuliert sind, unverschuldet vorübergehend in Not geraten sind und denen Mittel aus anderen Förderprogrammen nicht zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Antrag kann im
beratungsWERK, im Foyer der Mensa Adenauerring gestellt werden. Weitere Informationen und Hinweise auf die benötigten Unterlagen findest du im Antragsformular unter der grauen Kontaktbox.
Über die Anträge auf Beihilfen entscheidet eine Vergabekommission.
Gem. § 4 der
aktuell geltenden Richtlinien setzt sich diese zusammen aus:
- einem Vertreter/einer Vertreterin des Studierendenwerkes Karlsruhe
- einem Vertreter/einer Vertreterin des International Students Office des KIT (IStO)
- einem Vertreter/einer Vertreterin des Akademischen Auslandsamtes der Hochschule Karlsruhe
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Evangelischen Studierendengemeinde Karlsruhe (ESG)
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Katholischen Hochschulgemeinden Karlsruhe (KHG) und Pforzheim (KHG)
- einem Referenten/einer Referentin für Internationales, Sozialreferenten/-in oder Chancengleichheitsreferenten/-in des AStA am KIT.