KIND & FINANZEN

Wenn man sein Studium und ein Kind finanzieren muss!

Da die Schwangerschaft und die Erziehung des Kindes zur späteren Vorlage von Leistungsnachweisen und damit zur Verlängerung der Ausbildung führen kann, sind dafür im BAföG Sonderregelungen vorgesehen.

Der Kinderbetreuungszuschlag wird ab dem 1. August 2022 erhöht. Studierende Eltern, die mit ihren Kindern unter 14 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, erhalten dann 160,00 € im Monat. Treten bei der Kindererziehung Studienverzögerungen ein, ist über die Regelstudienzeit hinaus eine BAföG-Förderung möglich.

Diese Information findest du auch hier im Internet.

BEURLAUBUNG
Aufgrund einer Schwangerschaft und der anschließenden Pflege deines Kindes kann dir deine Hochschule Urlaubssemester gewähren. Die musst du grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefrist für das folgende Semester beantragen. Du solltest dich in der Regel für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Bitte beachte, dass beurlaubte Studierende nicht berechtigt sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen. Während der Urlaubssemester ist man dennoch berechtigt, Prüfungen abzulegen, die nicht Teil einer Lehrveranstaltung sind. Die Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Weitere Auskünfte solltest du direkt bei deiner Hochschule erfragen.
ELTERNGELD
Studierende erhalten Elterngeld von mindestens 300 Euro für mindestens 12 Monate. Über den neuesten Stand des Elterngeldes kannst du dich beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informieren: www.bmfsfj.de
LANDESERZIEHUNGSGELD
In Baden-Württemberg können Eltern, deren Kinder vom 01.01.2007 bis 30.09.2012 geboren sind, im Anschluss an das Bundeselterngeld einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld beziehen.

Der Ministerrat hat in einer Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg für Geburten/Adoptionen ab dem 01.10.2012 zu beenden.

L-Bank | Hotline Familienförderung
Telefon: 0800 6645 471
Fax: 0721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

Servicezeiten
Montag bis Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr

Tipp: Gib bei E-Mail Anfragen deine Antragsnummer an, falls vorhanden. Du beschleunigst dadurch die Bearbeitung.
KINDERGELD
Du erhältst für deine Kinder bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet) Kindergeld. Pro Kind sind das 250 € monatlich (Stand Juli 2023). In der Regel erfolgt die Auszahlung durch die Familienkassen der Arbeitsämter und zwar an denjenigen, in dessen Obhut sich das Kind befindet (z.B. bei Alleinerziehenden). Zuständig sind für Karlsruhe:
  • Agentur für Arbeit Karlsruhe Familienkasse
    Kriegsstraße 100
    76133 Karlsruhe
    familienkasse-karlsruhe@arbeitsagentur.de
    www.arbeitsagentur.de