Jeder kann mal krank werden - wie wird uns da geholfen?

Hier findest du Ansprechpersonen zum Thema Krankenkasse und Krankenversicherung.

EXMATRIKULIERTE ELTERN
Eine Exmatrikulation ist der Krankenkasse zu melden. Über den weitergehenden Krankenversicherungsschutz berät dich die Krankenkasse. Solange du Elterngeld beziehst, bleibst du in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn du dazu kein weiteres Einkommen hast, ist die Versicherung beitragsfrei.
FAMILIENVERSICHERUNG
Studierende sind in der Regel, bis sie 25 Jahre alt sind, kostenfrei familienversichert (Ausnahme: ein Elternteil ist privat krankenversichert). Die Mitversicherten dürfen nur ein geringes Einkommen haben. Bei einem Einkommen darüber hinaus musst du dich selbst versichern.
FREIWILLIG VERSICHERTE
Gesetzlich mitversicherte Ehepartner/-innen sind während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert.

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse mitversicherte Ehepartnerinnen oder Ehepartner müssen weiter Beiträge zahlen, auch wenn sie während der Elternzeit kein Einkommen haben. Die Hälfte des Einkommens der Partnerin oder des Partners dient als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Beitrags.

Ledige zahlen in der Elternzeit einen Mindestbeitrag, auch wenn sie kein Einkommen haben.
PFLICHTVERSICHERTE
Studierende, die selbst gesetzlich pflichtversichert sind, können ihr Kind kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichern. Das Kind kann auch beim anderen Elternteil oder den Großeltern mitversichert werden.

Während des Elterngeldbezuges müssen pflichtversicherte Studierende (auch im Urlaubssemester) Beiträge für die Krankenversicherung zahlen.

Bei Bezug von ALG II im Urlaubssemester übernimmt das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Bei privaten Krankenversicherungen ist der Umfang der genauen Leistungen sehr unterschiedlich. Gerade in der Schwangerschaft und anschließend für das Kind werden verschiedene Vorsorgeuntersuchungen nicht übernommen. Auch die Kosten der Geburt werden nicht bei allen privaten Versicherungen in vollem Umfang übernommen. Lasse dich möglichst vor Abschluss einer Versicherung darüber informieren.

Achtung: Vor allem ausländische Studierende sollten hier besonders aufmerksam sein.
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Der Versicherungsschutz umfasst bei Schwangeren in der Regel zusätzlich:
  • Mutterschaftsgeld, siehe Studienfinanzierung und andere finanzielle Leistungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • Hebammenhilfe,
  • Geburtsvorbereitungskurs (für die Mutter, Vater muss Eigenanteil leisten),
  • Stationäre Entbindung,
  • Häusliche Pflege,
  • Haushaltshilfe / Familienpflege,
  • Kostenübernahme bei Fragen der Empfängnisverhütung.

Frage bezüglich der einzelnen Sonderleistungen bei deiner Krankenkasse nach, da sie zum Teil nur mit ärztlichem Attest gegeben werden.
WEITERE ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Gesundheit.

Hinweis:
Bei individuellen Fragen wende dich bitte an deine Krankenkasse.