Bafög und mehr für studierende Eltern?

Welche finanzielle Leistungen und Vergütungen dir und deiner Familie neben dem BAföG zustehen, erfährst du hier:

ELTERNGELD UND ERZIEHUNGSGELD
Elterngeld und Erziehungsgeld kannst du, bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg, bei der Landeskreditbank in Karlsruhe beantragen. Die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen wird ab April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Beim Anspruch auf Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare bei ab April 2024 geborenen Kindern von bisher 300.000 Euro zunächst auf 200.000 Euro. Ab April 2025 sind es dann noch 175.000 Euro. Für Alleinerziehende gelten ab April 2024 150.000 Euro. Antrag und Informationen gibt es bei der L-Bank

Zur Berechnung des Elterngeldes (aus erzieltem Erwerbseinkommen) wird das individuelle Nettoeinkommen der/des Antragstellenden der letzten zwölf Monate vor Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist vor der Geburt zugrunde gelegt. In der Regel errechnet sich die Höhe des Elterngeldes mit 65 – 67% aus diesem Nettolohn. Bei Niedrigverdienern/-verdienerinnen kann sich dieser Prozentsatz bis auf 99 % erhöhen. Das ist bei einem Gehalt von 416,70 € erreicht. Auch Partner haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie Elternzeit nehmen.

Achtung: Studierende aus dem Ausland haben generell keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn ein Aufenthaltsstatus nur zum Zwecke des Studiums besteht (§16 AufenthG).

Allgemeine Informationen zum Thema Elterngeld finden sich im Familienportal.

Hinweis: Elterngeld wird als Einkommen auf ALG II angerechnet. Es sei denn, das Elterngeld ist auf der Basis von früherem Erwerbseinkommen errechnet.
ELTERNGELDPLUS
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Weitere Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden sich im Familienwegweiser, auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der L-Bank.
MUTTERSCHAFTSGELD
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird abhängig vom Krankenversicherungsstatus gezahlt. Eine familienversicherte Studentin mit geringfügiger Beschäftigung kann Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen.

War die Studentin zwischen dem zehnten und vierten Monat vor der Geburt für mindestens zwölf Wochen selbst gesetzlich krankenversichert und ist einer (auch geringfügigen) Beschäftigung nachgegangen, kann sie Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen.

Achtung: Die Krankenkassen geben gelegentlich die Auskunft, dass Mutterschaftsgeld nur bei Anspruch auf Krankengeld gezahlt wird. Das ist nicht immer korrekt (§ 200, Abs. 1 RVO).
KINDERGELD
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert dich ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema Kindergeld.
KINDERZUSCHLAG
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 1. Januar 2024 bis zu 292 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Mehr Informationen findest du hier.
MEHRLINGSGEBURTENPROGRAMM
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss. Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 €. Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragt werden.

Anspruch auf einen Mehrlingszuschuss haben Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen), die
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
  • die Personensorge für die Kinder haben und mit ihnen in einem Haushalt leben,
  • die Kinder überwiegend selbst erziehen und betreuen.

Nähere Informationen unter: www.l-bank.de
BAFÖG
Studierende Eltern, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um monatlich 160 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag erfolgt pauschal ohne Nachweis entsprechender Betreuungskosten. Eigene Kinder sind nur leibliche Abkömmlinge oder durch Adoption angenommene Kinder; § 25 Abs. 5 BAföG findet hier keine Anwendung. Der Kinderbetreuungszuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander, wer den Kinderbetreuungszuschlag erhält. Der jeweils andere Elternteil muss deshalb auf der neuen Anlage 2 zum Formblatt 1 erklären, dass er den Zuschlag nicht bezieht oder beantragt hat und dass er mit der Zahlung an die/den antragstellende/n Auszubildende/n einverstanden ist.

Ausführliche Informationen erhältst du direkt bei uns im Amt für Ausbildungsförderung oder hier:
BAföG in den Fällen von Schwangerschaft und Kindererziehung
DARLEHEN UND KURZFRISTENDARLEHEN
Ist das BAföG nicht rechtzeitig eingetroffen? Oder der Anspruch auf BAföG erloschen?
Kein Grund zur Panik. Für solche Notfälle bieten wir, das Studierendenwerk Karlsruhe, eine Unterstützung in Form von Kurzfrist- und Studienabschlussdarlehen. Weitere Informationen findest du hier.
BÜRGERGELD
Für Studierende gibt es zwar prinzipiell kein Bürgergeld, in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Kindererziehung) können jedoch Leistungen beansprucht werden.

Anspruch besteht allerdings auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf (nach der zwölften Schwangerschaftswoche) und einmalige Beihilfen (z.B. Erstausstattung für das Kind, Umstandskleidung). Ein Antrag kann bei Erstwohnsitz in Karlsruhe beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gestellt werden.
BUNDESSTIFTUNG MUTTER UND KIND
In Schwangerschafts- und Erziehungszeiten stehen Studierenden spezielle finanzielle Hilfen zu. So kann jede Schwangere mit geringem Einkommen Gelder bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ beantragen. Vor der Entbindung wird durch die Stiftung ein einmaliger Geldbetrag für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes ausgezahlt.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist während der Schwangerschaft bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle, z.B. bei
zu stellen. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Bürgergeld, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.

Weitere Informationen erhältst du hier:
LANDESSTIFTUNG FAMILIE IN NOT
Die baden-württembergische Landesstiftung "Familie in Not" hilft werdenden Müttern, Familien und Alleinerziehenden, die in eine Not- oder Konfliktsituation geraten sind und diese nicht aus eigenen Kräften bewältigen können. Die Leistung der Stiftung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen.
Eine Antragstellung ist bei folgenden Organisationen möglich: pro familia, Gesundheitsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt Pforzheim, Diakonisches Werk, Sozialdienst katholischer Frauen.
UNTERHALT / UNTERHALTSVORSCHUSS
Wenn du alleinerziehend bist, hat dein Kind Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Die jeweilige Höhe kann nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden. Das zuständige Jugendamt kann in besonderen Fällen mit Unterhaltsvorschuss in Vorleistung gehen. Im Falle von Konflikten bezüglich Unterhalt kann dich das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.

Unterhaltsvorschuss kann auch von allen EU-Bürger/-innen in Anspruch genommen werden, wenn das Kind seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat, ebenso von Personen mit einer Niederlassungserlaubnis. Diese Regelung gilt nicht für Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 16 AufenthG (Studierendenvisum).

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Sie beträgt seit dem 01. Januar 2021 monatlich:
  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 174 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 232 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 309 Euro
WOHNGELD / WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt dazu, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Wie viele andere einkommensschwache Gruppen auch, haben studierende Eltern das Recht, sich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) mit Dringlichkeit ausstellen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenze. Wichtig ist, dass die Personen ein regelmäßiges Einkommen haben, z. B. BAföG. Ist eine Person wohngeldberechtigt, bleibt sie während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt unabhängig von der Entwicklung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Studierende sind wohngeldberechtigt, wenn mindestens eine dem Haushalt angehörende Person nicht dem Grunde nach berechtigt ist Leistungen nach dem BAföG zu erhalten, z.B. das Kind von Studierenden. Um Wohngeld erhalten zu können, muss das Einkommen belegt werden. Als Einkommen zählen auch BAföG, Unterhalt, ein Studienkredit oder Kindergeld. Für die Berechnung ist das Einkommen aller Haushaltsangehörigen relevant. Informationen über den Anspruch auf Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine erhältst du bei den zuständigen Bürgermeisterämtern oder dem Amt für Wohnungswesen.

Ab 2021 wird der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid bepreist. Die Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes kannst du hier einsehen.

Nähere Informationen auch unter: Wohngeld
ZUSCHUSS ZUM ELTERNBEITRAG
Ein Zuschuss zum Elternbeitrag ist für Familien mit Kindern in Tageseinrichtung, wie Kindergärten, Krippen, Schülerhorten oder einer Kindertagespflege möglich.
Ob man einen Zuschuss erhält, richtet sich nach dem ­durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Famili­enein­kom­men. Hierzu zählen vor allem:
  • Netto­ar­beits­lohn plus 1/6 des Weihnachts- und Urlaubs­gel­des
  • Eltern­geld
  • Sozial­leis­tun­gen wie etwa Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung, Kran­ken­geld, Rente, Wohngeld, Kindergeld, Kinder­zu­schlag
  • Unterhalt oder Unter­halts­vor­schuss

Mehr Informationen findest du hier.

KARLSRUHER PASS
Der Karlsruher Pass wird vom Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) ausgegeben. Inhabende können u.a. 50 % Ermäßigungen auf verschiedene Tickets im Karlsruher Verkehrsverbund, 50 % Rabatt auf den regulären Einzeleintrittspreis in verschiedenen Hallen- und Freibädern in der Region sowie 50 % Rabatt auf die Bädersaisonkarte erhalten. Des Weiteren gibt es Ermäßigungen für den Zoo und für Museen.
KARLSRUHER KINDERPASS
Der Karlsruher Kinderpass soll Kindern aus einkommensschwachen Familien Freizeitaktivitäten ermöglichen und individuelle Begabungen fördern.
GOLDSTADT-PASS (PFORZHEIM)
Mit dem Goldstadt-Pass hast du die Möglichkeit, Leistungen der Stadt Pforzheim und einiger freier Träger zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen, sofern die vermögensrechtlichen bzw. einkommensrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
LANDESFAMILIENPASS
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien bis zu 22 mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem Kind. Außerdem antragsberechtigt sind Familien, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien, die mindestens ein Kind haben und Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.

Karlsruhe
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhältst du auf Antrag bei der Sozial- und Jugendbehörde.

Pforzheim
Du kannst den Landesfamilienpass persönlich bei der bei der Stadtverwaltung Pforzheim beantragen oder online. Das entsprechende Formular findest du hier.
BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT
Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Wenn Sie Bürgergeld oder BAföG beziehen, gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. Der Antrag hierzu kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Weitere Infos zu den Befreiungskriterien und zur Antragstellung erhältst du hier.
MENSA KIDS
Kostenloses Essen für Kinder von Studierenden:
Die Mensa-Kids-Karte berechtigt Kinder von Studierenden bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres kostenlos in den Mensen des Studentenwerks Karlsruhe zu essen. Eine Mensa-Kids-Karte können studierende Eltern in Karlsruhe und Pforzheim beim International Student Center in der Mensa am Adenauerring beantragen.

Mehr Informationen findest du hier.