Studieren mit Kind - wie sieht da wohl mein Alltag aus?
BEURLAUBUNG
Das Landeshochschulgesetz in der aktuell gültigen Fassung legt in § 61 Beurlaubung fest:
- (1) Auf ihren Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
- (2) Beurlaubte Studierende sind unbeschadet des Absatzes 3 nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen, ausgenommen die Einrichtungen nach § 28, zu benutzen. Die Hochschulen regeln durch Satzung, ob und inwieweit beurlaubte Studierende an der Selbstverwaltung der Hochschule teilnehmen oder Prüfungsleistungen erbringen dürfen.
- (3) Studierende können Schutzzeiten entsprechend § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes und Elternzeit entsprechend § 15 Absätze 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen; hierfür sind sie auf Antrag zu beurlauben. Gleiches gilt für die Zeiten der Pflege einer oder eines nahen Angehörigen im Sinne von § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, die oder der pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist. Nach Sätzen 1 und 2 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Zeiten nach den Sätzen 1 und 2 werden nicht auf die Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 2 angerechnet.
MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT
PRÜFUNGSFRISTEN
STUDIENBERATUNG
DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
- verlängerten Prüfungsfristen
- Beurlaubung (aufgrund des dualen Systems ist dies nur in Absprache mit den Ausbildungsunternehmen und meist nur für ein ganzes Jahr möglich)
- Befreiung von der Anwesenheitspflicht
erhältst du bei deinem Studiengangsleiter und der Gleichstellungsbeauftragten per E-Mail an:
bfc@dhbw.de.
HOCHSCHULE KARLSRUHE - TECHNIK UND WIRTSCHAFT
Die Hochschule Karlsruhe räumt Studierenden mit Kind verschiedene Erleichterungen für die Durchführung des Studiums ein. Die Regelungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung Teil A ggf. in Ergänzung mit der Studien- und Prüfungsordnung Teil B des jeweiligen Studiengangs zu finden.Studienberatung
Folgende Beratungsstellen sind dir bei der Organisation deines Studiums behilflich:
- die Gleichstellungsbeauftragten, erreichbar über die E-Mail-Adresse gleichstellung@h-ka.de. Telefonnummern findest du auf der
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HOCHSCHULE PFORZHEIM - GESTALTUNG, TECHNIK, WIRTSCHAFT UND RECHT
Folgende Stellen können dich bei deiner Studienorganisation unterstützen:
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- Studierendensekretariat der Fakultät für Gestaltung, gstudsek@hs-pforzheim.de
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Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen erhältst du
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KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT)
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PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE KARLSRUHE
Seit 2018 gilt auch für schwangere Studentinnen das Mutterschutzgesetz.Unseren Studierenden stehen alle notwendigen Informationen und Formulare zum Thema im internen Bereich unserer Website zur Verfügung. Auch die Mitarbeitenden der Studienabteilung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem bietet das
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An der PH Karlsruhe ist die Gleichstellungsbeauftragte unter gleichstellungsbuero@ph-karlsruhe.de zu erreichen. Die Telefonnummer sowie die Sprechzeiten findest du auf unserer
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Das Studien-Service-Zentrum ist die zentrale Service-Einrichtung für Studierende und Studieninteressierte der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, siehe
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