Du hast viele konkrete Fragen zum Thema Wohnen?

Dann bist du hier genau richtig, beim ultimativen Wohnheim-FAQ. Hier bekommest du detaillierte Antworten auf so ziemlich jede Frage, die du dir zum Thema Wohnen stellen kannst. Die Antwort auf deine Frage ist nicht dabei? Dann melde dich bei uns! Wir sind gerne für dich da.

Fragen rund um die Bewerbung

Wie kann ich mich für einen Platz im Wohnheim bewerben?
Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz erfolgt über den Online-Antrag. Nach dem Absenden des Antrags erhältst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser Link muss unbedingt bestätigt werden, denn sonst geht die Bewerbung nicht bei uns ein.
Wann sollte ich mich um einen Platz im Wohnheim bewerben?
Grundsätzlich gibt es beim Studierendenwerk Karlsruhe keine Bewerbungsfrist, d. h. es ist möglich, jederzeit für jeden Termin einen Aufnahmeantrag zu stellen. Die Bewerbung ist auch schon vor Erhalt der Zulassung zu deiner Hochschule möglich. Beachte aber, dass Anträge immer nur 6 Monate gültig sind und du dich deshalb frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Einzugstermin bewerben solltest. Bist du nach Ablauf der 6 Monate immer noch auf der Suche nach einem Wohnheimplatz, musst du einen neuen Antrag stellen, um weiterhin auf der Warteliste zu bleiben.
Nach welchem System erfolgt die Vergabe der Wohnheimplätze?
Können wir dir nicht sofort ein Zimmerangebot machen, kommt dein Antrag auf unsere Warteliste. Wie lange dein Antrag auf der Warteliste bleibt, richtet sich vor allem nach der Zahl der frei werdenden Wohnheimplätze und der Zahl der Suchenden. Die Zimmer werden nach Sozialkriterien und dem Eingang der Bewerbung vergeben. Grundsätzlich ist der Andrang auf die Wohnheimzimmer zum Wintersemesterbeginn am größten. Hier musst du mit längerer Wartezeit rechnen. Die Chancen während dem laufenden Semester ein Zimmerangebot zu erhalten sind meist größer.
Sobald wir dir ein Angebot machen können, erhältst du eine E-Mail mit einer Frist, in der du das Angebot zu- oder absagen musst. Solltest du dich in diesem Zeitraum nicht zurückmelden, gehen wir davon aus, dass du nicht mehr auf der Suche nach einem Zimmer bist.
Alle Bewerber auf der Warteliste erhalten monatlich eine E-Mail mit einem Link, der bei weiterem Interesse an einem Platz in unseren Wohnheimen bestätigt werden muss. Andernfalls wird der Platz auf der Warteliste gelöscht und du musst dich ggf. neu bewerben.
Können die Zimmer vorab besichtigt werden?
Eine Besichtigung der Wohnheime ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Internetseite findest du aber ausführliche Beschreibungen und 360° Rundgänge mit vielen Beispielbildern unserer Zimmer. Es steht dir zudem frei, die Wohnheime in Eigeninitiative aufzusuchen. Wenn du den aktuellen Mieter nicht antriffst, so kannst du es im Geschoss darüber oder darunter versuchen; meistens sind diese Zimmer ähnlich oder gleich.
Wer ist wohnberechtigt?
Wohnberechtigt sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierende der folgenden Hochschulen:
- KIT
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Hochschule für Musik Karlsruhe
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
- Duale Hochschule Baden-Württemberg – Karlsruhe
- Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
- Karlshochschule International University
- Hochschule Pforzheim – Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht

Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die parallel zum Studium überwiegend berufstätig sind (z.B. Volontäre, Referendare, wissenschaftliche Assistenten), oder ihre Doktorarbeit schreiben sowie Auszubildende und Berufsschüler.
Wie lange kann ich in einem Wohnheim vom Studierendenwerk Karlsruhe wohnen?
Die maximale Wohnzeit beträgt 8 Semester. Mit dieser Begrenzung stellen wir sicher, dass möglichst viele Studierende die Möglichkeit haben, einen günstigen Wohnheimplatz zu bekommen. Wenn du ein Amt in der Studentischen Selbstverwaltung wahrnimmst, kannst du deine Wohnzeit über die 8 Semester hinaus verlängern. Ebenso kannst du deine Wohnzeit um ein Semester verlängern, wenn du uns nachweisen kannst, dass dies dein letztes Hochschulsemester und dein Studium damit abgeschlossen ist.

Fragen zur Miete und Kaution

Handelt es sich bei den Mietpreisen um Warm- oder Kaltmieten?
Grundsätzlich handelt es sich bei den Mietpreisen um Warmmieten. Die Mieten enthalten alle Kosten (außer Rundfunkbeitrag, Lebensmittel und andere persönliche Dinge, Nutzung der Waschmaschinen und Wäschetrockner). Es gibt also keine Nebenkostennachzahlung oder –abrechnung.
Wann und wie wird die Miete bezahlt?
Die Miete ist immer zu Beginn des Monats fällig und wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren von deinem Bankkonto abgebucht. Abbuchungen sind nur von europäischen Konten im SEPA-Raum mit Euro-Währung möglich.
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Bei Vertragsabschluss wird eine vorher bereits im Angebot definierte Kaution fällig. Diese wird am 10. des Einzugsmonats mittels Lastschriftverfahren von deinem Konto abgebucht.

Fragen zum Einzug

Wann kann ich einziehen?
Einzüge sind grundsätzlich nur werktags (Mo – Fr) während der Arbeitszeiten der Hausmeister möglich. Ist Vertragsbeginn ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, so ist der Einzug erst am darauffolgenden Werktag möglich. Bitte vereinbare rechtzeitig telefonisch einen Einzugstermin mit dem für dein Wohnheim zuständigen Hausmeister. Die Kontaktdaten findest du in deinen Vertragsunterlagen.
Welches Mobiliar ist in einem möblierten Zimmer/Appartement vorhanden?
Möblierte Zimmer und Appartements sind mit einem großen Kleiderschrank (ca. 120 x 200 x 60 cm), einem Bett (ca. 90 x 210 oder 90 x 200 cm) mit Lattenrost und Schaumstoff-Matratze, einem Schreibtisch (ca. 140 x 80 cm) mit Schublade(n), einem Schreibtisch-Drehrollstuhl, einem Bücherregal (etwa 6 laufende Meter Lagerfläche, Tiefe 35 cm), einer Vorhangschiene und einer Deckenlampe ausgestattet. Appartements besitzen zusätzlich eine Kleinküche mit Kochplatten und Kühlschrank.
Als Mieter eines möblierten Zimmers/Appartements kannst du außerdem folgende Bettwäscheteile kostenlos beim Hausmeister leihen: 1 Kopfkissen, 1 Decke, 2 Kopfkissenbezüge, 2 Deckenbezüge und 2 Betttücher. Beim Auszug gibst du diese Bettwäsche wieder ab.
Was ist in einem unmöblierten Zimmer vorhanden?
Unmöblierte Zimmer besitzen nur eine Vorhangschiene und Deckenlampen.
Darf ich eigene Möbel in ein möbliertes Zimmer mitbringen?
Grundsätzlich ist das Mitbringen eigener Möbel erlaubt. Es ist jedoch nicht gestattet, das vorhandene Mobiliar zu entfernen. Solltest du eine eigene Matratze mitbringen wollen, denke unbedingt daran, die vorhandene Matratze in deinem Zimmer so zu lagern, dass sich kein Schimmel bildet.
Was muss ich sonst noch mitbringen?
Wir empfehlen dir das Mitbringen der folgenden Grundausstattung: Geschirr-, Hand-, und Badetücher, Waschlappen, WC-Papier, alles für den Schreibtisch, Schreibtischlampe, Papierkorb, evtl. Elektro-Adapter, PC, Teller, Tassen, Gläser, Besteck, evtl. Lebensmittel für zwei Tage, evtl. Pfanne, Töpfe, Dosenöffner und Anderes zum Kochen, Wecker/Uhr, evtl. Radio/TV-Gerät, Schwamm, Putzmittel, Staubtuch, Mülltüten und Gardinen mit Zubehör.
Haben die Zimmer Internet und Fernseheranschluss?
In fast allen Wohnanlagen ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten und rund um die Uhr nutzbar (Ausnahme: Adlerstraße 41 und Wolfartsweierer Straße). In einigen Wohnheimen sind zudem Anschlüsse für Telefon und TV vorhanden.
Gibt es Parkplätze?
In den meisten Wohnheimen kannst du auch PKW-Stellplätze mieten. Bei Interesse melde dich in der Wohnheimverwaltung. Sind alle Stellplätze vermietet, kannst du dich auf eine Warteliste setzen lassen.
Wo du dein Auto in einer Tiefgarage oder einer Garage abstellen kannst, steht auf unserer Homepage bei den einzelnen Wohnheimen. Gasbetriebene Autos dürfen derzeit nicht in unseren Tiefgaragen abgestellt werden. Hast du ein Auto, das höher als 1,90 m ist, kann es bei der Einfahrt Probleme geben. In einige Garagen in der St.-Georgen-Straße 15 - 17 in Pforzheim passen nur Autos, die nicht länger als 4,30 m sind.
Wo melde ich mich nach meinem Einzug an?
In Deutschland musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug bei einem Bürgerbüro in Karlsruhe (beispielsweise Kaiserallee 8 oder Beuthener Straße 42) bzw. beim Bürgercentrum in Pforzheim (Östliche Karl-Friedrich-Str. 2) anmelden. Weitere Infos und Formulare findest du unter www.karlsruhe.de bzw. www.pforzheim.de. Für die Anmeldung ist seit dem 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter erforderlich. Unsere Mieter erhalten diese Bescheinigung beim Einzug vom Hausmeister.
Das Zimmer gefällt mir doch nicht – Was kann ich machen?
Umzüge innerhalb unserer Wohnheime sind grundsätzlich nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. mit Vorlage eines ärztlichen Attests). Solltest du Probleme mit deinem Zimmer haben, wende dich gerne an die Wohnheimverwaltung.

Leben im Wohnheim

Ich habe meinen Schlüssel verloren – Was kann ich tun?
Bitte melde dich in diesem Fall umgehend bei deinem Hausmeister. Bitte beachte, dass der Verlust sehr teuer werden kann, da bei einem Schlüsselverlust neben dem Schlüssel auch der Zylinder ersetzt werden muss. Neue Schließzylinder können 250 Euro bis ca. 600 Euro kosten. Die Kosten für den Zylindertausch müssen immer vom Verursacher übernommen werden.
Ich möchte mein Zimmer untervermieten – Was muss ich beachten?
Eine Untervermietung in den ersten und letzten beiden Monaten des Mietvertrags ist aus Haftungsgründen nicht möglich. Dein Vertrag wird durch die Untermiete nicht beendet. Der von dir selbst gestellte Untermieter wird dein Mieter und du wirst der Vermieter des Untermieters. Alle Vereinbarungen, die ihr miteinander trefft, betreffen nur euch beide, das Studierendenwerk Karlsruhe ist dabei nicht involviert. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass du weiterhin unser Hauptmieter bleibst. Sollte durch deinen Untermieter ein Schaden an deinem Zimmer entstehen, fällt dieser automatisch auf dich zurück. Deshalb empfehlen wir dir eine Kaution von deinem Untermieter zu verlangen. Der Untermieter sollte im Idealfall auch ein Student sein. Pro Semester kannst du dein Zimmer für maximal drei Monate am Stück untervermieten. Um eine Untervermietung zu beantragen musst du spätestens eine Woche vorher unseren Antrag auf Genehmigung einer Untervermietung ausfüllen und per E-Mail einreichen. Die Untervermietung darf nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.
Wo kann ich meine Wäsche waschen und trocknen?
In jedem Wohnheim gibt es einen Wasch- und Trockenraum. Hier kannst du gegen eine Gebühr die Waschmaschinen nutzen und deine gewaschene Wäsche zum Trocknen aufhängen.
Wie werden die WGs zusammengestellt?
Die Vergabe unserer Wohnheimzimmer erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Unsere WGs sind daher hinsichtlich des Geschlechtes, Alters und auch der Nationalitäten vielfältig gemischt. Dies ist uns sehr wichtig, insbesondere auch um die Entwicklung sozialer Kompetenzen und den kulturellen Austausch untereinander zu fördern. Der Bewerber hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der WGs.
Muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Grundsätzlich muss man als Studierender in einem Wohnheim mit WGs gemeinsam als WG den Rundfunkbeitrag bezahlen. Gerne stellen wir dir hierzu eine Bescheinigung aus. Als Bewohner eines Appartements zahlt jeder den Rundfunkbeitrag für sich. Ausführliche Informationen findest du hier. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen, z. B. wenn du BAföG beziehst.
Muss ich die Gemeinschaftsräume selber reinigen?
Das Studierendenwerk stellt allen Wohngruppen zum ersten Bezug Besen, Handfeger, Kehrblech und Wischer zur Verfügung. Danach sorgen die Mieter selbst für Ersatz; das gilt auch für die nötigen Putzmittel. Alle Treppenhäuser (außer Wolfartsweierer Straße 7) werden durch eine Firma gereinigt. Die Mieter putzen ihre Zimmer/Appartements/Wohnungen stets selbst, in Wohngruppen auch die gemeinschaftlichen Räume. Nur in wenigen Wohnheimen übernimmt die Reinigung der Gemeinschaftsräume ein Reinigungsdienst.
Muss ich meinen Müll trennen?
In allen Wohnheimen muss der Müll getrennt werden. Hierzu hängt in jeder Wohngruppe ein Merkblatt zur ordnungsgemäßen Trennung. In Karlsruhe gibt es außerdem derzeit zweimal im Jahr eine Sperrmüll-Abfuhr. Von den Wohnheimen in Pforzheim wird kein Sperrmüll abgeholt; Sperrmüll muss dort zur Deponie gebracht oder mit nach Hause genommen werden.
Das Internet funktioniert nicht – An wen kann ich mich wenden?
Solltest du einmal Probleme mit dem Internet haben, kannst du dich an unseren Support unter support@wh-ka.de wenden.
Ich möchte einen Schaden melden – An wen kann ich mich wenden?
Schäden und Mängel im Wohnheim, in Garagen oder im zugehörigen Außenbereich müssen so schnell wie möglich dem Hausmeister gemeldet werden. In allen Wohnanlagen hängen die Vordrucke "Schadensmeldung/Auftrag" aus, die du in den Briefkasten des Hausmeisters einwerfen oder dem Hausmeister direkt übergeben kannst. Bitte melde Schäden an wasser-, strom- oder gasführenden Leitungen direkt dem Hausmeister.

Fragen zum Auszug

Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Die Kündigung des Mietvertrags muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, das heißt mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend. Achte also unbedingt darauf, deine Kündigung rechtzeitig abzuschicken! Auf unserer Homepage findest du die Kündigungsvordrucke:

Unter Formulare: Kündigung Karlsruhe.
Unter Formulare: Kündigung Pforzheim.
Wie funktioniert der Auszug?
Beim Auszug vereinbarst du einen Termin mit deinem Hausmeister zur Abnahme der Mietsache. Hierbei wird ein Auszugsprotokoll erstellt, von dem du ein Exemplar erhältst. Das Auszugsprotokoll erfasst den Zustand der Mietsache und ggf. den der dazugehörenden gemeinschaftlichen Bereiche, also Küche, Flur, Bad und WC zum Zeitpunkt des Auszugs. Du übergibst den/die überlassenen Schlüssel wieder zurück. Auszüge sind nur an Werktagen während der Arbeitsstunden der Hausmeister möglich. Bitte achte also darauf, den Termin rechtzeitig mindestens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Auszug mit deinem Hausmeister abzustimmen.
Ich gehe für ein Semester ins Ausland oder mache ein Praktikum – Kann ich danach wieder im Wohnheim wohnen?
Sofern du noch Wohnzeit übrig hast, kannst du nach einem Auslandsaufenthalt wieder in eines unserer Wohnheime einziehen. Hierfür musst du einen erneuten Online-Antrag mit dem Vermerk „Wiedereinzug“ stellen. Wir versuchen dann, dir vorrangig ein Zimmer anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.

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