Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Assistenz/Lernbegleitung

Eintrag vom 23.07.2024
Stelle frei ab: 01.10.2024

Jobbeschreibung
Aufgrund meines leichten Asperger-Syndroms bestehen im Studium bei mir gewisse Einschränkungen; dazu gehört v.a., dass es mir schwerfällt, mich nicht an Details festzuklammern. Hauptziel der Assistenz ist es, mir beim Strukturieren des zu lernenden Stoffs zu helfen/ vorhandene Strukturen zu erkennen. -- Ich muss im kommenden Wintersemester 2024/25 noch drei Module abschließen (Statistik; Biochemie; Seminar-Begleitung). Fachwissen erwünscht, aber nicht unbedingte Voraussetzung. -- Die Begleitung geschieht hauptsächlich bei mir zuhause und/oder während Vorlesungen/Übungen an der Uni.
Bei uns herrscht eine lockere, freundliche Atmosphäre, ein Bio-Mittagessen, nach Absprache auch vegetarisch wird frisch gekocht. Angefangene Stunden werden aufgerundet. Die Bezahlung (Minijob) kann ab sofort im Voraus erfolgen.


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe-Südweststadt
Arbeitszeit: nach Absprache und Bedarf
Vergütung: 20.- netto pro Stunde