Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Hilfe im Garten

Eintrag vom 15.10.2022
Stelle frei: Ab sofort

Jobbeschreibung
Rasen mähen, Hecken Schneiden u.a.


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlruhe Neureut
Arbeitszeit: Nach Vereinbarung
Vergütung: 15 Euro pro Std.