Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Reinigungskraft für kleines Büro

Eintrag vom 21.04.2022
Stelle frei: Ab sofort

www.bpm-zeitarbeit.de

Jobbeschreibung
Wir suchen für unser Karlsruher Büro eine
Reinigungskraft (m/w)

- saugen, Müll entsorgen
- Boden, Toilette, Waschbecken putzen
- Tische und Stühle abwischen
- sonstiges

Kenntnisse und Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit (!)
- Engagierte, selbstständige Arbeitsweise

Beginn: ab sofort

Arbeitszeit maximal 1,5h, nach Absprache 2mal monatlich

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich umgehend zum Vorstellungsgespräch.

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe
Arbeitszeit: max. 1,5h
Vergütung: 17€/h