Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Vermessungsgehilfe/ Studentische Hilfskräfte

Eintrag vom 19.07.2024
Stelle frei: Ab sofort

Informationen zum Unternehmen
Vermessungstechnik

Jobbeschreibung
Zur Unterstützung unseres Aussendienstes suchen wir Mitarbeiter die tageweise flexibel einsetzbar sind für Vermessungsarbeiten im Raum Karlsruhe. Es erwartet Sie eine angemessene Vergütung.


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe
Arbeitszeit: 6-8 Std. pro Woche ab 7:30/8:00