Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

DJ für Hochzeitsfeier

Eintrag vom 28.06.2024
Stelle frei von: 31.08.2024 bis 31.08.2024

Jobbeschreibung
DJ an einer Feier, relativ Open-End

Vergütung zu klären, auch abhängig von vorhandenem Equipment etc.

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Nähe Karlsruhe
Arbeitszeit: ein Abend/Nacht