Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Hilfe beim Service und beim Grillen

Eintrag vom 21.06.2024
Stelle frei ab: 29.06.2024

Jobbeschreibung
Jemand der schon etwas Erfahrung im grillen hat.
Hilfe beim Geschirr wegräumen, in die spülmaschine ein und ausräumen, Buffet sauber halten, Getränke nachfüllen.


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Rheinzabern
Arbeitszeit: 15.30 bis ca 21 Uhr
Vergütung: 16€ pro Stunde