Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Kindersitten nach Bedarf

Eintrag vom 15.06.2024
Stelle frei: Ab sofort

Jobbeschreibung
Du arbeitest gerne mit Kindern und hast auch am Wochenende mal Zeit? Dann ist dieser Job was für Dich.

Wir suchen eine(n) KindersitterInn für unseren 9 jährigen Sohn. Einsatz ist unregelmäßig und beinhaltet z.B. das Kind per Rad zum Training zu bringen oder nach der Schule 1-2 Stunden betreuen, wenn wir beruflich verhindert sind und auch mal am Wochenende für ein paar Stunden da sein, wenn wir Ausgehen wollen.

Eine Anmeldung als Mini Jobber sollte möglich sein.
Melde Dich gerne vorab per Email, dann rufe ich Dich an.

Viele Grüße,
Simone

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe
Arbeitszeit: 5 Std. Im Monat
Vergütung: 14 €